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Rechtsformen

1. GmbH und UG (Haftungsbeschränkt)
  • Haftung: Das Privatvermögen ist geschützt. Im Ernstfall haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Stammkapital:
  • GmbH: Mindestens 25.000 €. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein.
  • UG (Unternehmergesellschaft): Das „Ein-Euro-GmbH“-Modell. Man startet mit mindestens 1 €. Aber: Man muss 25 % des jährlichen Gewinns in eine Rücklage stecken, bis die 25.000 € erreicht sind.
  • Gründung: Notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister sind Pflicht.

2. KG & OHG: Die Personengesellschaften

OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, direkt und solidarisch – also auch mit ihrem privaten Haus, Auto und Bankkonto.

  • Jeder Partner darf das Unternehmen im Alltag leiten.

KG (Kommanditgesellschaft)

Hier gibt es zwei Rollen mit völlig unterschiedlichem Risiko:

  • Komplementär: Der Vollhafter. Er leitet den Betrieb und haftet unbeschränkt privat.

  • Kommanditist: Der Teilhafter. Er ist meist nur Geldgeber. Seine Haftung ist auf seine im Handelsregister eingetragene Einlage begrenzt. Er hat im Tagesgeschäft meist kein Mitspracherecht.

3. AG (Aktiengesellschaft): Die Organe

Die AG ist auf hohe Kapitalmengen und viele Anteilseigner ausgelegt. Die Macht ist auf drei Organe verteilt:

  • Vorstand: Leitet die AG eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen.

  • Aufsichtsrat: Kontrolliert und bestellt den Vorstand. Er besteht aus mindestens drei Personen.

  • Hauptversammlung (HV): Die Versammlung der Aktionäre. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung, entlastet Vorstand/Aufsichtsrat und wählt die Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat.

4. Gemeinnütziger Verein (e.V.) & Satzung

  • Gründung: Man benötigt mindestens 7 Mitglieder und ein Gründungsprotokoll.

  • Satzung: Das "Grundgesetz" des Vereins. Sie muss zwingend enthalten: Vereinsname, Sitz, Zweck, Bestimmungen über den Ein- und Austritt, Beiträge und die Bildung des Vorstands.

  • Gemeinnützigkeit: Damit der Verein steuerlich begünstigt wird (und Spendenbescheinigungen ausstellen darf), muss der Zweck vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt werden.

5. Genossenschaft (eG)

  • Zweck: Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder (z. B. gemeinsame Einkaufsplattformen oder Wohnungsbau).

  • Stimmrecht: Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Das macht die eG sehr demokratisch und schützt vor feindlichen Übernahmen.

  • Gründung: Mindestens 3 Mitglieder sind erforderlich. Zudem ist die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband Pflicht.

 

Übersichts Tabelle

Rechtsform Mindestkapital Haftung Eignung
UG 1 € Begrenzt Kleine Startups
GmbH 25.000 € Begrenzt Klassischer Mittelstand
KG Keines Gemischt Familienbetriebe mit Investoren
AG 50.000 € Begrenzt Große Unternehmen / Börse
e.V. Keines Begrenzt (i.d.R.) Gemeinnützige Projekte