Rechtsformen
1. GmbH und UG (Haftungsbeschränkt)
- Haftung: Das Privatvermögen ist geschützt. Im Ernstfall haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
- Stammkapital:
- GmbH: Mindestens 25.000 €. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt sein.
- UG (Unternehmergesellschaft): Das „Ein-Euro-GmbH“-Modell. Man startet mit mindestens 1 €. Aber: Man muss 25 % des jährlichen Gewinns in eine Rücklage stecken, bis die 25.000 € erreicht sind.
- Gründung: Notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister sind Pflicht.
2. KG & OHG: Die Personengesellschaften
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
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Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, direkt und solidarisch – also auch mit ihrem privaten Haus, Auto und Bankkonto.
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Jeder Partner darf das Unternehmen im Alltag leiten.
KG (Kommanditgesellschaft)
Hier gibt es zwei Rollen mit völlig unterschiedlichem Risiko:
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Komplementär: Der Vollhafter. Er leitet den Betrieb und haftet unbeschränkt privat.
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Kommanditist: Der Teilhafter. Er ist meist nur Geldgeber. Seine Haftung ist auf seine im Handelsregister eingetragene Einlage begrenzt. Er hat im Tagesgeschäft meist kein Mitspracherecht.
3. AG (Aktiengesellschaft): Die Organe
Die AG ist auf hohe Kapitalmengen und viele Anteilseigner ausgelegt. Die Macht ist auf drei Organe verteilt:
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Vorstand: Leitet die AG eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen.
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Aufsichtsrat: Kontrolliert und bestellt den Vorstand. Er besteht aus mindestens drei Personen.
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Hauptversammlung (HV): Die Versammlung der Aktionäre. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung, entlastet Vorstand/Aufsichtsrat und wählt die Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat.
4. Gemeinnütziger Verein (e.V.) & Satzung
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Gründung: Man benötigt mindestens 7 Mitglieder und ein Gründungsprotokoll.
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Satzung: Das "Grundgesetz" des Vereins. Sie muss zwingend enthalten: Vereinsname, Sitz, Zweck, Bestimmungen über den Ein- und Austritt, Beiträge und die Bildung des Vorstands.
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Gemeinnützigkeit: Damit der Verein steuerlich begünstigt wird (und Spendenbescheinigungen ausstellen darf), muss der Zweck vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt werden.
5. Genossenschaft (eG)
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Zweck: Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder (z. B. gemeinsame Einkaufsplattformen oder Wohnungsbau).
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Stimmrecht: Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Das macht die eG sehr demokratisch und schützt vor feindlichen Übernahmen.
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Gründung: Mindestens 3 Mitglieder sind erforderlich. Zudem ist die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband Pflicht.
Übersichts Tabelle
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Eignung |
| UG | 1 € | Begrenzt | Kleine Startups |
| GmbH | 25.000 € | Begrenzt | Klassischer Mittelstand |
| KG | Keines | Gemischt | Familienbetriebe mit Investoren |
| AG | 50.000 € | Begrenzt | Große Unternehmen / Börse |
| e.V. | Keines | Begrenzt (i.d.R.) | Gemeinnützige Projekte |